Projekt- und Einreichplanung

 

Die Projektplanung dient dazu, die Vorstellungen des Kunden in Einklang mit baurechtlichen Vorschriften zu bringen und diese festzuhalten. Die Planung führt in der Regel ausgehend von Skizzen über einen Vorentwurf zu einem Vorschlag, der gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt wird und liefert im letzten Schritt den fertigen Entwurf entsprechend den Kundenvorstellungen.

 

Nach Freigabe des Entwurfs durch den Kunden beginnt die Einreichplanung. In dieser Planungsphase bereiten wir die notwendigen Unterlagen für die behördliche Genehmigung vor.

 

  • Einreichunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, usw.)
  • Baubeschreibung
  • Geologische Verhältnisse
  • Geschossflächenberechnungen
  • Energieausweis bzw. bauphysikalischer Nachweis
  • Belichtungsflächennachweis
  • Bauansuchen

 

Genehmigungsverfahren

 

Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung der Betriebsweise, der Beschaffenheit und der Lage von Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV zum Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG aufgelistet sind, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Wir begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren und stehen Ihnen mit fundiertem Expertenwissen bei Erstgenehmigungen nach § 4 BImSchG, Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG oder Genehmigungsanträgen auf wesentliche Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG zur Seite.

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